Ist die Rente pfändbar?

Ist die Rente pfändbar?

Um die Rente ranken sich in Deutschland seit Jahren viele Diskussionen. Das vorrangige Problem: Die Zahl der Erwerbstätigen geht zurück, die Zahl der Rentner steigt. Dadurch gerät das Rentensystem ins Wanken. In Folge wird das Renteneintrittsalter immer weiter angehoben – bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre.

Rentner müssen sich ihrerseits mit steigenden Lebenshaltungskosten auseinandersetzen. Reicht die Rente nicht aus, um alle Rechnungen zu bezahlen, droht irgendwann die Pfändung.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema, u.a. auch die aktuelle Pfändungsfreigrenze für Rentner.

Wie berechnet sich eigentlich die gesetzliche Altersrente?

Stand: Februar 2023

Wie hoch die gesetzliche Rente im Alter ist, ergibt sich anhand von drei Faktoren:

  1. Entgeltpunkte: Berechnet sich aus dem Vergleich des eigenen Verdienstes mit dem Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten.
  2. Zugangsfaktor: Berücksichtigt Zu- und Abschläge bei der Rente, etwa bei vorzeitigem Renteneintritt.
  3. Aktueller Rentenwert: 35,02 Euro im Westen, 35,52 Euro im Osten.

Die Höhe der Altersrente berechnet sich nun wie folgt:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert

Die bundesweite Durchschnittsrente beträgt nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen 1.244 Euro für Männer und 853 Euro für Frauen. Neurentner, die 2021 in Rente gingen, erhalten im Durchschnitt 1.281 Euro, Rentnerinnen 809 Euro.

Info: Unterschied Rente und Pension
Berufsgruppen, die eine Besoldung erhalten – etwa Richter, Beamte und Berufssoldaten – beziehen im Alter eine Pension. Anders als die Rente berechnet sich die Pension anhand des letzten Arbeitseinkommens und beträgt maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts.

Fast jeder Fünfte über 65 ist von Altersarmut gefährdet

Längst nicht alle Arbeitnehmer zahlen 45 Jahre lang ohne Unterbrechungen in die Rentenkasse ein. Wer zum Beispiel einige Jahre arbeitslos ist, sich der Kindererziehung widmet oder sich Vollzeit um pflegebedürftige Angehörige kümmert, muss im Alter mit weniger Rente auskommen. Kombiniert mit steigenden Lebenshaltungskosten kann dies schnell in die Altersarmut führen.

In Deutschland gelten 19,5 Prozent der Personen über 65 Jahren als armutsgefährdet, das bedeutet, ihnen stehen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung. Bei den über 75-Jährigen sind es 18,8 Prozent. Besonders häufig betroffen sind alleinerziehende Frauen.

Die Rente darf gepfändet werden

Grundsätzlich werden Rentenbezüge wie Arbeitseinkommen behandelt und sind damit pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Das gilt laut Zivilprozessordnung auch für Betriebsrenten und sonstige Renten wie die Berufsunfähigkeitsrente (§ 850 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO). Auch die private Altersrente darf gepfändet werden (§ 851c Abs. 1 ZPO).

Dabei sind allerdings die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO zu beachten. Seit dem 1. Juli 2023 gilt laut Pfändungstabelle ein Grundfreibetrag von 1.402,28 Euro netto. Von dem Anteil, der über den pfändungsfreien Betrag hinausgeht, dürfen drei Zehntel gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenzen steigen mit jeder unterhaltspflichtigen Person.

Rente soll gepfändet werden – was tun?

Wird die Rente gepfändet, berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung automatisch den pfändungsfreien Betrag. Überprüfen Sie, ob bei der Berechnung alle Personen berücksichtigt wurden, denen gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind.

In manchen Fällen reicht der Freibetrag nicht zur Deckung des Lebensunterhalts aus, zum Beispiel wenn Sie eine sehr hohe Miete zahlen müssen oder aufgrund von Krankheit und Schwerbehinderung sehr hohe Kosten zu decken haben. In solchen Fällen können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens beantragen. Vorab müssen Sie sich die Höhe Ihres notwendigen Lebensbedarfs vom örtlichen Sozialamt bescheinigen lassen.

Achtung: Für medizinische Behandlungsmethoden, die nicht durch die Krankenkasse übernommen werden, besteht laut Bundesgerichtshof kein besonderer Pfändungsschutz (Urteil vom 23.04.2009, IX ZB 35/08).

Kommt es zur Pfändung, ist es zudem empfehlenswert, das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen, um einer Doppelpfändung durch Gläubiger vorzubeugen.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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