Privatinsolvenz - Folgen für Angehörige

Privatinsolvenz – Folgen für Angehörige

Die Privatinsolvenz bietet die Aussicht, nach Ablauf der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden, geht aber auch mit einigen Einschränkungen einher. Diese betreffen nicht nur den Schuldner selbst, sondern die ganze Familie.

Wir erklären, welche Folgen die Privatinsolvenz für Ihre Angehörigen haben kann – aus rechtlicher wie auch aus emotionaler Sicht.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Leben Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft, haftet jeder für seine eigenen Schulden. Die Privatinsolvenz hat dadurch keine direkten Folgen für den Ehepartner.
  • Ausnahmen bilden die sogenannte Schlüsselgewalt, Steuerschulden und Verfahrenskosten.
  • In einer Gütergemeinschaft besteht gemeinsame Haftpflicht.

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Privatinsolvenz: Haftet auch der Ehepartner für die Schulden?

Während des Privatinsolvenzverfahrens sind Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil ihres Einkommens und Vermögens an einen Insolvenzverwalter abzutreten. Der teilt die Insolvenzmasse auf die Gläubiger auf.

Ob auch der Ehepartner in die Haftung genommen wird, hängt davon ab, ob Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft oder in einer Gütergemeinschaft leben.

Zugewinngemeinschaft

Legt ein Ehevertrag nichts anderes fest, leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen beider Partner wird in diesem Falle getrennt behandelt und jeder haftet für seine eigenen Schulden. Das gilt auch für Schulden, die ein Partner vor der Ehe aufgenommen hat. Eine gemeinsame Haftung besteht nur für gemeinsam aufgenommene Schulden, etwa für gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge sowie wenn ein Partner eine Bürgschaft für den anderen übernommen hat.

Gütergemeinschaft

Haben Ehepartner in einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, wird ihr Vermögen grundsätzlich als gemeinschaftlich angesehen. Im Falle einer Privatinsolvenz haften damit beide Ehepartner.

Achtung: Diese Ausnahmen gelten!

Keine Regel ohne Ausnahme. In gewissen Fällen kann Ihr Ehepartner auch in einer Zugewinngemeinschaft für Ihre Schulden haftbar gemacht werden.

  1. Schlüsselgewalt: Das Bundesgesetzbuch definiert die sogenannte Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Demnach darf ein Partner bestimmte Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs für die Familie abschließen, die auch den Partner zur Haftung verpflichten. Dazu gehören der Einkauf von Lebensmitteln und Haushaltsgegenständen, Arztbehandlungen sowie Verträge über den persönlichen Bedarf der Familie.
  2. Schulden beim Finanzamt: Werden Eheleute gemeinsam veranlagt, haften bei Privatinsolvenz für gewöhnlich auch beide Partner für Steuerschulden.
  3. Verfahrenskosten: Liegt das Einkommen des nicht-insolventen Partners über der Pfändungsfreigrenze, kann er unter Umständen für die durch das Insolvenzverfahren entstandenen Gerichtskosten belangt werden.

Privatinsolvenz und Eigenheim: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Viele Eheleute fürchten, bei einer Privatinsolvenz das gemeinsame Eigenheim zu verlieren. Diese Sorge ist nicht unbegründet: Grundsätzlich wird eine Immobilie zur Insolvenzmasse gezählt. Der Insolvenzverwalter kann sie also pfänden und versteigern (§ 172 Zwangsversteigerungsgesetz).

Um das zu verhindern, sollten Sie unbedingt die Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter beantragen. Die Chancen auf eine Freigabe steigen, wenn die Immobilie selbst hoch verschuldet ist oder es nur wenige potenzielle Käufer gibt.

Privatinsolvenz: Den Alltag gemeinsam bewältigen

Eine Privatinsolvenz geht immer mit Einschränkungen einher. Schließlich bleibt dem insolventen Partner nun nur noch das pfändungsfreie Einkommen zum Leben. Er muss auch gewisse Auflagen erfüllen, sich zum Beispiel um ein festes Gehalt bemühen.

Das hat nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Folgen. Ehepartner können sich während dieser Zeit gemeinsam unterstützen und sich gegenseitig Halt geben.

Eine Privatinsolvenz kann darüber hinaus auch eine Erleichterung darstellen. Ab Verfahrensbeginn gilt zum Beispiel Pfändungsschutz. Familien müssen nun keine Zwangsvollstreckung mehr befürchten. Der Kontakt mit den Gläubigern obliegt während des Verfahrens zudem komplett dem Insolvenzverwalter, wodurch ebenfalls psychischer Druck wegfällt.

Familien sollten die Privatinsolvenz nicht als Belastung, sondern als Chance begreifen. Nach Abschluss des Verfahrens sind Betroffene in der Regel wieder schuldenfrei und können wirtschaftlich neu durchstarten.

Damit Sie die Zeit bis dahin gut bewältigen, empfiehlt es sich, auf getrennte Konten und klar ersichtliche Einkommensverhältnisse zu achten. Sinnvoll ist zudem die Unterstützung durch eine professionelle Schuldnerberatung. Wir helfen Ihnen gern!

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Foto: Юлия Ромашко / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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