Kontosperrung? Schnell handeln!

Kontosperrung? Schnell handeln!

Für einige Bankkunden kommt eine Kontosperrung überraschend. Das gilt insbesondere für hoch verschuldete Privatpersonen, die ihre Post aus Angst vor „bösen Briefen“ gar nicht mehr öffnen. Durch dieses Verhalten besteht die Gefahr, wichtige Nachrichten des Bankberaters zu verpassen.

Wer Schulden hat und stetig neue macht, sollte damit rechnen, dass ihm irgendwann der Zugriff auf das Guthaben verwehrt werden könnte. Die Bank wird von selbst aktiv, wenn Sie z.B. den Dispositionskredit (Dispo) überziehen oder vereinbarte Kreditraten nicht begleichen.

Außerdem darf jeder Gläubiger bei offenen Forderungen eine Kontopfändung beantragen. Das zuständige Insolvenzgericht schickt dem Schuldner dann einen Pfändungsbeschluss. Wird die Post grundsätzlich aber nicht mehr geöffnet, ist auch hier die Überraschung groß.

Bei einer Pfändung des Kontos darf die Bank keine Auszahlungen, Überweisungen oder Daueraufträge mehr vornehmen und ausführen. Der Gläubiger greift auf das Guthaben zu und zieht den geforderten Betrag ein. Die Dauer der Kontosperrung hängt davon ab, wie hoch die Schulden sind.

Bei Kontosperrung Girokonto in P-Konto umwandeln

Die Bank ist nicht verpflichtet, dem Kontoinhaber die Sperrung vorher separat anzukündigen. Ist sie erfolgt, ist der Schuldner nicht berechtigt, auf das unpfändbare Existenzminimum zu bestehen. Daher ist es möglich, dass die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt sind.

Um dieses finanzielle Desaster zu vermeiden, sollten Betroffene schnell handeln. Nach 14 Tagen überweist die Bank das Guthaben bis zur geforderten Höhe an den Gläubiger. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, das Geld zurückzubekommen.

Was bedeutet das konkret? Der Kontoinhaber sollte das bestehende Konto schnellstmöglich in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Jede Bank ist dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Trotz Kontopfändung bleibt dem Schuldner dann eine bestimmte Summe, die in der Pfändungstabelle festgelegt ist. Gläubiger dürfen lediglich Beträge pfänden, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Einnahmen, die das Existenzminimum überschreiten, werden also zur Schuldentilgung verwendet.

TIPP: Wenn Sie den Grundfreibetrag des P-Kontos erhöhen möchten, weil Sie z.B. Unterhaltsverpflichtungen haben, müssen Sie eine P-Konto-Bescheinigung beantragen! Als „geeignete Personen“ gem. § 305 InsO stellen wir Ihnen diese Bescheinigung aus.

Privatinsolvenz als letzte Chance

Auch bei einer Privatinsolvenz kann der Schuldner nicht uneingeschränkt über sein Einkommen verfügen. Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder Ihr Konto aktuell gesperrt ist, sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Zunächst wird geprüft, ob noch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist. Ist dies nicht möglich, bleibt Ihnen immer noch ein Insolvenzverfahren.

Bei vielen Verbrauchern ist die Insolvenz der letzte Ausweg aus einer schwierigen finanziellen Lage. Die Privatinsolvenz bietet Ihnen die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Informieren Sie Ihre Bank jedoch über die geplante Privatinsolvenz, um eine Kontosperrung zu verhindern.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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