Ist Erwerbsminderungsrente pfändbar?

Ist Erwerbsminderungsrente pfändbar?

Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente als Ersatz für Ihr Einkommen. Haben Sie sich verschuldet und steht eine Pfändung an, ist es gut zu wissen, ob Gläubiger auch Zugriff auf diese Rentenzahlung haben. Der folgende Artikel gibt Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die volle Rente wegen Erwerbsminderung steht gesetzlich rentenversicherten Personen zu, die weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind.
  • Die Erwerbsminderungsrente unterliegt wie auch die Altersrente der Pfändung.
  • Es gelten die gesetzlichen Freibeträge. In den meisten Fällen liegt die Erwerbsminderungsrente unter dem pfändungsfreien Betrag.

Wer hat Anspruch?

Die Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt.

Für die volle Erwerbsminderungsrente gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Sie können aufgrund Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten – weder in Ihrer angestammten noch in einer anderen Beschäftigung. Das wird anhand ärztlicher Unterlagen und gegebenenfalls Gutachten geprüft.
  • Sie waren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus den geleisteten Beiträgen. Können Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Pfändbar … innerhalb der Freigrenzen

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden dem Gesetz nach wie Arbeitseinkommen behandelt. Als laufend ausgezahlte Geldleistungen gehören sie dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch zufolge zu den pfändbaren Ansprüchen (§ 54 Abs. 4 SGB I).

Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente. Pfändbar ist allerdings nur der Anteil, der über der sogenannten Pfändungsfreigrenze liegt. Die Höhe des pfändungsfreien Betrages hängt ab vom Nettoeinkommen sowie der Anzahl der Personen, denen gegenüber Unterhaltspflichten bestehen, und kann der jährlich angepassten Pfändungstabelle entnommen werden.

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag 1.499,99 Euro im Monat.

Die meisten Bezieher von Erwerbsminderungsrente erhalten weit weniger als diesen Grundfreibetrag. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente betrug zum 31. Dezember 2023 nur 977,69 Euro im Monat. In der Praxis wird also nur bei sehr wenigen Menschen mit Erwerbsminderung tatsächlich gepfändet.

Doch Achtung: Der Pfändungsschutz besteht nicht automatisch! Damit der pfändungsfreie Betrag auf Ihrem Konto erhalten bleibt und nicht von der Bank an die Gläubiger abgeführt wird, müssen Sie Ihr Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

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Foto: Alexander Limbach / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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