Sind Tantiemen pfändbar?

Sind Tantiemen pfändbar?

Eine Tantieme ist eine variable Vergütung. Unternehmen zahlen sie zum Beispiel an Geschäftsführer oder leitende Angestellte aus. Freischaffende Künstler wie Autoren, Musiker und Designer erhalten Tantieme als Gewinnbeteiligung an ihren Werken.

Wie Tantiemen während einer Pfändung behandelt werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Tantiemen bezeichnen ereignisabhängige prozentuale Vergütungen, die zusätzlich zu einer festen Vergütung gezahlt werden.
  • Gemäß Zivilprozessordnung zählen Tantieme zum Arbeitseinkommen (§ 850 Abs. 4 ZPO).
  • Damit sind Tantieme innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen pfändbar.

Wer bekommt eigentlich eine Tantieme?

Der Begriff Tantieme leitet sich vom französischen Wort „tantième“ ab, was „soundso viel“ bedeutet. Darunter zu verstehen ist entsprechend eine prozentuale Beteiligung an Gewinn, Umsatz oder sonstigen messbaren Unternehmenszielen. Aus steuerrechtlicher Sicht gehören Tantiemen zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit.

Unternehmen zahlen zum Beispiel Tantiemen an Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte aus, wenn zuvor festgelegte Ziele wie ein bestimmter Umsatz (Umsatztantieme) oder Gewinn (Gewinntantieme) erreicht wurden.

Anders als Provisionen honorieren Tantieme nicht die Leistung eines Einzelnen, sondern unternehmensbezogene Erfolge. Laut einer Untersuchung des Bundesministeriums für Arbeit setzen etwa 60 Prozent aller befragten deutschen Unternehmen derartige variable Vergütungssysteme ein.

Tantieme nennt man zudem die auflagenabhängigen Einkünfte, die künstlerisch tätige Personen wie freischaffende Schriftsteller, Musiker, Komponisten und Designer aus dem Verkauf ihrer Werke erzielen. Eine andere Bezeichnung dafür ist Royalties.

Berechnung und Höhe von Tantiemen

Grundsätzlich können Unternehmen selbst festlegen, an welchen Geschäftszahlen sie die Tantieme bemessen. Neben Umsatz- und Gewinntantiemen bieten einige Betriebe auch sogenannte garantierte Tantiemen. Dabei wird unabhängig vom erzielten Gewinn zu einem vereinbarten Zeitpunkt ein Mindestwert ausbezahlt. Übersteigt der Gewinn eine gewisse definierte Schwelle, kann eine höhere Tantieme gewährt werden.

Für die Berechnung sind einige gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Tantieme dürfen für alle Begünstigten maximal 50 Prozent des handelsrechtlichen Gewinns betragen und
  • sollten nicht höher als 25 Prozent des Gesamtgehalts sein.

Tantieme und Pfändung – das gilt es zu beachten

Im Rahmen von Zwangsvollstreckungen ist ausschlaggebend, ob die Tantiemen als Arbeitseinkommen oder als sonstige Einkünfte anzusehen sind.

Wiederkehrend zahlbare Vergütungen aus einem künstlerischen Schaffen heraus, die zudem die Existenzgrundlage des Anspruchsberechtigten bilden, sind dem Bundesgerichtshof zufolge als Arbeitseinkommen anzusehen (BGH, Urteil v. 12.12.2003 – IXa ZB 165/03 NWB WAAAC-01122).

Damit sind sie wie Arbeitseinkommen innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen pfändbar. Das gilt gemäß Zivilprozessordnung auch für eine Tantieme, die zusätzlich zum Grundarbeitseinkommen ausbezahlt werden (§ 850 Abs. 4 ZPO).

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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