Privatinsolvenz: Was passiert nach 6 Jahren?

Privatinsolvenz: Was passiert nach 6 Jahren?

Die meisten Insolvenzler benötigen heutzutage 6 Jahre, um von ihren Schulden befreit zu werden. Daher taucht die Frage, was nach dieser Zeit passiert, relativ häufig auf. Da man die Privatinsolvenz auch schneller durchlaufen kann und bereits nach 5 oder sogar nur 3 Jahren schuldenfrei sein kann, müsste die Frage eigentlich lauten: Was passiert nach der Restschuldbefreiung?

Zunächst werfen wir kurz einen Blick auf den Ablauf einer Privatinsolvenz:

  • Wenn der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist und gem. §305 InsO bescheinigt wurde, kann die Insolvenzanmeldung eingereicht werden.
  • In den meisten Fällen verzichtet das Insolvenzgericht auf einen gerichtlichen Einigungsversuch und eröffnet das Insolvenzverfahren.
  • Der Insolvenzverwalter verwertet das verbliebene Vermögen.
  • Anschließend beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensphase, in der er sich an bestimmte Pflichten (Obliegenheiten) halten muss.
  • Verhält er sich „wohl“, erteilt das Insolvenzgericht nach maximal 6 Jahren die Restschuldbefreiung.
  • Verstößt er dagegen, z.B. indem er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist, kann eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgen. 

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass sich der Insolvenzler an die Obliegenheiten gehalten hat. Er ist dann alle Schulden los, die er bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte. Dementsprechend dürfen seine Gläubiger auch keine Pfändungsversuche wegen alter Forderungen unternehmen.

In den meisten Fällen ist der Betreffende nun komplett schuldenfrei und kann finanziell neu durchstarten!

Es gibt jedoch auch Schulden, die generell von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind und nach dem Insolvenzverfahren NICHT gelöscht werden. Dazu gehören gemäß § 302 InsO Geldbußen, Ordnungsgelder oder andere Zwangsgelder. Auch Forderungen aus zinslosen Darlehen bleiben bestehen. Die Stundung der Gerichtskosten ist z.B. ein solches Darlehen. Sind dahingehend noch Beträge offen, müssen diese auch nach der Restschuldbefreiung noch gezahlt werden.

Schufa-Eintrag bleibt auch nach 6 Jahren Privatinsolvenz bestehen

Privatinsolvenzen werden in Deutschland über Insolvenzbekanntmachungen publik gemacht. Diese Informationen macht sich auch die Schufa zunutze und setzt die Bonität von allen herab, die sich in einer Verbraucherinsolvenz befinden. Aus diesem Grunde ist es für diese Personen während der Insolvenzphase u.a. äußerst schwierig, neue Verträge abzuschließen oder eine neue Wohnung zu finden.

Leider löscht die Schufa den negativen Eintrag nicht gleichzeitig mit dem erfolgreichen Ende der Privatinsolvenz, sondern speichert ihn noch weitere 3 Jahre (zum Jahresende). Das bedeutet, dass es von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die max. 6-jährige Wohlverhaltensphase bis zur endgültigen Löschung des Vermerks im Schufa-Register knapp 10 Jahre dauern kann.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Nach oben scrollen