Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz, Überschuldung - Alles dasselbe?

Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz, Überschuldung – Alles dasselbe?

Wenn einer Person oder einem Unternehmen das Geld ausgegangen ist, spricht man von Pleite, Insolvenz, Überschuldung, Bankrott oder Konkurs. Doch meinen die Begriffe eigentlich immer dasselbe? Wir haben uns die Mühe gemacht und einmal genauer hingeschaut.

Generell lässt sich natürlich feststellen, dass alle Begriffe benutzt werden, um eine kritische finanzielle Situation zu beschreiben. Trotzdem hat jede Bezeichnung ihre Eigenarten.

Die Pleite

Die Pleite bezeichnet die eingetretene Zahlungsunfähigkeit ohne nähere Spezifikation. Im Prinzip ist jede Einzelperson oder jedes Unternehmen pleite, wenn offene Forderungen und Rechnungen nicht mehr beglichen werden können.

Im allgemeinen Sprachgebrauch differenziert der Begriff die Situation nicht näher. Der sprichwörtliche Pleitegeier kann wegen mutwillig herbeigeführter oder unschuldig erlittener Zahlungsunfähigkeit kreisen.

Die Pleite bezieht sich nicht nur auf finanzielle und fiskalische Vorgänge. Beispielsweise bezeichnet man häufig Misserfolge im Sport oder gescheiterte Projekte ebenfalls als Pleite. Und wenn ein Prominenter Geldprobleme hat, ist er – zumindest für die Boulevardpresse – nicht „zahlungsunfähig“, sondern „pleite“ … das klingt anscheinend spektakulärer.

Als Pleitier wird ohne nähere Ansicht der Form oder Ursache ein finanziell gescheiterter Unternehmer bezeichnet. Damit ist der Pleitier sozusagen das krasse Gegenteil vom Privatier.

Der Konkurs

In Deutschland ist der Konkurs die ehemalige Bezeichnung für die Insolvenz. Im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) wird der Begriff Konkurs hingegen noch verwendet.

Das Wort Konkurs greift der üblichen Vorgehensweise bei einer eingetretenen Insolvenz vor. Seine lateinische Ausgangsbedeutung „Zusammenlauf“ wird auf das durch eine Schiedsinstanz einzuleitende Verteilungsverfahren eventueller Restvermögen der Schuldner angewendet.

Die „berühmte“ Konkursmasse, wie Restwerte aus Pleite gegangenen und überschuldeten Produktionsbetrieben, kann bedeutungsgleich auch als Insolvenzmasse benannt werden.

Die Insolvenz

Die Insolvenz bezeichnet die aus Überschuldung entstandene akute und kurzfristig zu erwartende Zahlungsunfähigkeit. Ob eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz bzw. Firmeninsolvenz beantragt werden muss, richtet sich grob nach den folgenden Regeln:

Abgrenzung Regelinsolvenz / Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

Während mit einer Pleite umgangssprachlich ein Ende der Geschäftstätigkeit und mit dem Bankrott strafrechtlich relevantes Vorgehen bezeichnet wird, ist die Insolvenz im Wirtschaftsbereich eine Erklärung des Geschäftsstatus, der Maßnahmen und Umstellungen zwingend notwendig macht.

Die Überschuldung

Die Bezeichnung Überschuldung können Sie als eine Art Oberbegriff zur missglückten Gesamtsituation einer Unternehmung oder eines privaten Besitz- und Eigentumsstands benutzen.

Sie umfasst neben den flüssigen Mitteln wie Bargeld und Kontoeinlagen auch alle weiteren Vermögenswerte. Wenn alle noch vorhandenen Restwerte „versilbert“ werden und nicht ausreichen, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen, liegt eine Überschuldung vor.

Die Überschuldung äußert sich im Mangel an direkt verfügbaren Zahlungsmitteln. Umgangssprachlich ist die Überschuldung mit der „Landung des Pleitegeiers“ zu vergleichen.

Der Bankrott

Wenn eine Pleite, ein Konkurs, eine Insolvenz oder Überschuldung trotz ausschließlich lauterem und gesetzlich einwandfreiem Verhalten entstanden ist, handelt es sich nie um einen Bankrott.

Der Bankrott ist als einziger der fünf gängigen Benennungen für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit faktisch und juristisch negativ konnotiert. Ausschlaggebend sind das Verhalten und die Umstände, die zur Insolvenz und Überschuldung führten.

Wenn Sie den Zustand rechtswidrig herbeigeführt und/oder falsche Tatsachen vorgetäuscht haben, handelt es sich um einen Bankrott. Auch jede andere maßgeblich am Ergebnis beteiligte nicht gesetzeskonforme Handlung macht aus der wertfreien Insolvenz einen Bankrott.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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