Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, wer sich um ihre Angelegenheiten kümmert, wenn sie es selbst nicht mehr können. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es den Bevollmächtigten, in Notsituationen für den Vollmachtgeber Entscheidungen zu treffen und bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen. Eine solche Vollmacht geht aber auch mit gewissen Haftungsrisiken einher.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Bevollmächtigte können eingesetzt werden, um die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, wenn dieser dazu nicht mehr selbstständig in der Lage ist. In der Regel erfolgt dies über eine Vorsorgevollmacht oder Vermögensvollmacht.
- Auf Bevollmächtigte kommen diverse Haftungsrisiken zu. Unter anderem haften sie auch für die Schulden des Vollmachtgebers.
- Forderungen gegenüber des Vollmachtgebers sollten stets auf Wirksamkeit geprüft werden. Bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sollte Einspruch eingelegt werden. Eine professionelle Schuldnerberatung unterstützt Bevollmächtigte dabei.
Aufgaben eines Bevollmächtigten
Rechtliche Grundlage für Stellvertretung und Vollmachten bilden verschiedene Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). §§ 164ff BGB enthalten zum Beispiel allgemeinen Regelungen.
Welche Aufgaben der Bevollmächtige übernehmen soll, ist im Vorfeld individuell zu klären. Vollmachtgeber können zum Beispiel eine Generalvollmacht für alle Angelegenheiten ausstellen oder die Vollmacht auf medizinische oder finanzielle Angelegenheiten begrenzen. Soll sich der Bevollmächtigte um die Vermögensverwaltung oder Immobiliengeschäfte des Vollmachtgebers kümmern, muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden.
Ist der Vollmachtgeber nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig, kommt es dann dem Bevollmächtigten zu, seine Einnahmen und sein Vermögen verwalten. Dazu gehört es auch, allen Zahlungsverpflichtungen des Vollmachtgebers pünktlich nachzukommen.
Um den Überblick zu behalten, sollte der Bevollmächtigte eine detaillierte Vermögensaufstellung erstellen, die alle Vermögenswerte, Einkünfte und Ausgaben des Vollmachtgebers berücksichtigt.
Gut zu wissen: Bevollmächtigte sind sowohl dem Vollmachtgeber als auch dessen Erben gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Auf Verlangen müssen sie genaue Auskunft über ihre Tätigkeiten geben.
Haftungsrisiko für Bevollmächtigte
Eine Vorsorge- oder Vermögensvollmacht erfordert großes Vertrauen in den Bevollmächtigten. Für Bevollmächtigte wiederum geht sie mit einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko einher.
Sie können zum Beispiel haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen oder ihren Kompetenzbereich überschreiten. Wofür Bevollmächtigte genau haften, richtet sich nach der Art des Vollmachtverhältnisses:
- Ein Gefälligkeitsverhältnis besteht, wenn Bevollmächtigte ihre Vollmacht ohne rechtliche Bindung und Erwartung auf Gegenleistung ausüben. Damit sind auch die rechtlichen Verpflichtungen begrenzt und sie haften in der Regel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Ein Auftragsverhältnis liegt vor, wenn die Parteien eine rechtlich bindende Vereinbarung zur Ausübung der Vollmacht getroffen haben. Bei Vorsorgevollmachten ist das der Regelfall. In einem solchen Fall können Bevollmächtigte auch für leichte Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.
Haftung bei Schulden
Bevollmächtigte haften auch für Schulden des Vollmachtgebers – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Offene Forderungen gegenüber dem Vollmachtgeber sollten daher gründlich geprüft werden.
War der Vollmachtgeber bei Vertragsabschluss nicht mehr geschäftsfähig, da zum Beispiel nachweislich an Demenz erkrankt, sind Vertrag und Forderung nichtig. Um die Wirksamkeit der Forderungen zu prüfen, sollten Bevollmächtigte alle Gläubiger um eine schriftliche Auskunft zum Zustandekommen der Forderung bitten.
Liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid gegen den Vollmachtgeber vor, sollten Bevollmächtigte stets Einspruch einlegen. Das gibt ihnen die Zeit, den Sachverhalt zu prüfen und mit den Gläubigern zu verhandeln.
Besonders schnelles Handeln ist bei Miet-, Strom- und Gasschulden gefragt. Am besten wenden sich Bevollmächtige auch in diesen Fällen zunächst an die Gläubiger, schildern die Situation und bitten um Zahlungsaufschub. Anschließend lässt sich prüfen, ob Ansprüche auf staatliche Hilfen bestehen.
Plötzlich die Verantwortung für die Vermögensverhältnisse einer anderen Person zu übernehmen, stellt eine große Herausforderung dar. Stellen Sie fest, dass der Vollmachtgeber Schulden hat, ist die Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt sinnvoll. Wir beraten Sie gerne und übernehmen u.a. auch die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern für Sie.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


