Wenn Schuldner Privatinsolvenz anmelden oder generell bei ihnen gepfändet werden soll, stellt sich die Frage, was mit ihrem Auto passiert. Schuldnern ist natürlich sehr daran gelegen, das Fahrzeug zu behalten und mobil zu bleiben.
In welchen Fällen das Auto gepfändet wird und wann Sie es weiter nutzen dürfen, klärt der folgende Artikel.
- Ein PKW ist grundsätzlich pfändbar
- Das Auto in der Austauschpfändung
- FAQ Autopfändung
- Kann der Gerichtsvollzieher mein Auto pfänden?
- Ist ein altes Auto pfändbar?
- Kann ein finanziertes Auto gepfändet werden?
- Ist ein Auto pfändbar bei Schwerbehinderung?
- Wie viel Wert darf mein Auto in der Privatinsolvenz haben?
- Wie wird ein Auto gepfändet?
- Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?
- Wann ist ein Auto nicht pfändbar?
- Schulden-Ersteinschätzung
Ein PKW ist grundsätzlich pfändbar
Grundsätzlich gehört das Auto zum beweglichen Vermögen eines Schuldners und darf im Zuge einer Sachpfändung gepfändet werden. Das regelt das achte Buch der Zivilprozessordnung (§§ 808ff. ZPO).
Es gibt jedoch einige Fälle, in denen eine Autopfändung nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Auto nicht Ihnen, sondern Ihrem Ehe- oder Lebenspartner gehört. Sind Sie zwingend auf das Auto angewiesen, können Sie es in der Regel ebenfalls behalten.
Das gilt zum Beispiel in den folgenden Fällen:
1. Sie benötigen das Auto für Ihre Berufsausübung
Erreichen Sie Ihre Arbeitsstätte nur mit dem Auto, können Sie Ihren Wagen auf Antrag unter Pfändungsschutz stellen lassen. Das trifft auch auf Schuldner zu, die ihren PKW für die Berufsausübung benötigen, zum Beispiel Vertreter oder Beschäftigte im mobilen Pflegedienst, die keinen Anspruch auf einen Dienstwagen haben.
Doch Achtung: Lässt sich Ihr Arbeitsplatz auf anderem Wege erreichen, zum Beispiel zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, darf der Gerichtsvollzieher Ihren Wagen pfänden.
2. Sie sind schwerbehindert oder benötigen das Auto zur Pflege einer Person
Sofern Sie selbst oder eine Person aus Ihrer Familie schwerbehindert und pflegebedürftig sind, dürfen Sie Ihren Wagen meist ebenfalls behalten. Das gilt auch, wenn die Pfändung des Autos Sie in Ihrer Lebensführung stark behindern würde. Wohnen Sie zum Beispiel auf dem Land und benötigen Ihren Wagen zwingend für die Fahrt zu Arztterminen, ist die Pfändung als unzumutbar anzusehen.
Ob und wann das Auto gepfändet wird, wird also im Einzelfall entschieden. Relevant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden: Die Richter kamen zu dem Schluss, das Schuldner ihren PKW auch dann behalten dürfen, wenn er nicht unentbehrlich, aber „zur Erreichung der Normzwecke nötig“ ist, der Schuldner das Auto also braucht, um ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (Az: 3 T 28/21).
Überpfändung ist unzulässig: Von einer Überpfändung spricht man, wenn der Wert des gepfändeten Gegenstands die Schuldensumme deutlich übersteigt. Haben Sie zum Beispiel Schulden in Höhe von 5.000 Euro und Ihr Auto ist 20.000 Euro wert, ist die Pfändung ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Auto den einzigen nennenswerten Vermögensgegenstand darstellt.
Das Auto in der Austauschpfändung
Auch ein dringend benötigtes Auto dürfen Sie es im Falle einer Privatinsolvenz nicht unbedingt behalten. Fahren Sie einen besonders wertvollen Wagen, können die Gläubiger auf die sogenannte Austauschpfändung bestehen. Das bedeutet, Ihr Auto kann gepfändet werden, wenn der Gläubiger ihnen ein günstigeres Ersatzstück mit gleichem Nutzen beschafft (§ 811 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 ZPO).
Auto aus der Insolvenzmasse herauskaufen
Erfüllt das Auto nicht die Kriterien für den Pfändungsschutz, besteht noch die Möglichkeit, es aus der Insolvenzmasse herauszukaufen. Dafür vereinbaren Schuldner und Insolvenzverwalter eine Ratenzahlung. Die Raten werden aus den unpfändbaren Einkünften beglichen.
FAQ Autopfändung
Kann der Gerichtsvollzieher mein Auto pfänden?
Grundsätzlich gehört ein Auto zu den Dingen, die im Zuge einer Sachpfändung gepfändet werden dürfen (§§ 808ff. ZPO).
Ist ein altes Auto pfändbar?
Das hängt vom Wert des Autos ab. Ist der Wert gleich hoch oder geringer als die Verwertungskosten, ist der PKW in der Regel von der Pfändung ausgenommen.
Kann ein finanziertes Auto gepfändet werden?
Ein finanziertes Auto ist nicht Ihr Eigentum, sondern gehört der Bank. Bei einer Privatinsolvenz kann die Bank die Finanzierung kündigen und das Auto pfänden lassen. Geht aus dem Privatinsolvenzvertrag hervor, dass die Finanzierungsraten aus dem unpfändbaren Einkommen weiter bezahlt werden, kann das Auto jedoch in Ihrem Besitz verbleiben.
Ist ein Auto pfändbar bei Schwerbehinderung?
Sind Sie schwerbehindert oder zur Pflege einer schwerbehinderten Person auf Ihr Auto angewiesen, wird es meist nicht gepfändet. Es handelt sich dabei jedoch um eine Einzelfallentscheidung.
Wie viel Wert darf mein Auto in der Privatinsolvenz haben?
Bei einer Privatinsolvenz fällt das Auto für gewöhnlich in die Insolvenzmasse. Liegt der Verkaufswert unter 500 Euro, wird in der Praxis auf eine Pfändung verzichtet.
Wie wird ein Auto gepfändet?
Die Sachpfändung wird durch einen amtlich bestellten Gerichtsvollzieher vorgenommen. Er bringt ein Pfandsiegel am Auto an und erhält dadurch die Verfügungsgewalt. Der Wagen gilt nun als amtlich beschlagnahmt und sie dürfen ihn nicht mehr nutzen. Frühestens eine Woche nach der Pfändung wird das Auto öffentlich versteigert (§ 814 ZPO). Auf Antrag des Schuldners oder Gläubigers sind auch andere Verwertungsarten möglich (§ 825 ZPO). Der Erlös geht an den Gläubiger.
Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?
Möchten Sie Ihr Auto vor einer Pfändung schützen, müssen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen und alle Tatsachen nachweisen, die einer Pfändung entgegenstehen.
Wann ist ein Auto nicht pfändbar?
In folgenden Fällen ist das Auto nicht pfändbar:
– Es gehört einem Dritten.
– Es ist nur von geringem Wert.
– Sie benötigen den PKW zwingend zur Ausübung Ihrer Arbeit.
– Sie benötigen den PKW aufgrund einer Pflegebedürftigkeit zur Bewältigung Ihres Alltags.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.