Insolvenzrechtsreform: Nur 8% schaffen die Privatinsolvenz nach 3 Jahren

Insolvenzrechtsreform: Nur 8% schaffen die Privatinsolvenz nach 3 Jahren

Seit der 2. Insolvenzrechtreform gilt seit 1. Juli 2014 ein geändertes Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Im Rahmen der Neugestaltung wurden insbesondere die Fristen der Restschuldbefreiung geändert.

Betrug bisher die herkömmliche Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung maximal sechs Jahre, so wird dem Schuldner jetzt eine Schuldenfreiheit nach bereits drei Jahren ermöglicht.

Erste Untersuchungen der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigen jetzt, dass diese „Express-Privatinsolvenz“ bislang nur etwa 8 Prozent der Schuldner gelang (Datenerhebung von 2014 bis 2017). In konkreten Zahlen: Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 beantragten 49.642 Menschen Privatinsolvenz. Bis Ende 2017 erfüllten 4.111 von ihnen die Anforderungen.

Geht die Reform somit an den Bedürfnissen der Schuldner vorbei?

Privatinsolvenz „im Sauseschritt“ – Schuldenfrei bereits nach 3 Jahren

Durch eine zügige Restschuldbefreiung soll dem Verbraucher der schnelle Neustart in ein schuldenfreies Leben ermöglicht werden. Die finanzielle Hürde hierfür ist allerdings enorm. Die Verkürzung der Verbraucherinsolvenz auf 3 Jahre kann nur erfolgen, wenn in den ersten 36 Monaten die Summe aus den Forderungen der Gläubiger und den Verfahrenskosten zu 35% getilgt wird.

Aufgrund des hohen Tilgungsanteils wird das 3-Jahres-Verfahren bisher überwiegend von jungen Menschen in Anspruch genommen, deren Schuldsummen verhältnismäßig gering sind. Verbraucherschützer und Verbände kritisieren die aus Ihrer Sicht unrealistisch hohe Tilgungsquote.

Für ältere Menschen oder gescheiterte Selbstständige, deren Verbindlichkeiten häufig zum Beispiel durch Immobilienkäufe höher ausfallen, ist diese Tilgung kaum zu bewältigen. Hier gilt das Gesetz der Logik: Wer Summen in dieser Größenordnung aufbringen kann, strebt in der Regel eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern an und vermeidet so eine Privatinsolvenz.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Quote in den nächsten Jahren entwickelt und ob die Reform tatsächlich an den Bedürfnissen vorbeigeht.

Photo by Alvaro Reyes on Unsplash 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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