Handyverträge, Autokredit und Darlehen bzw. Kredite – es gibt viele Schuldenarten, durch die monatliche Ausgaben steigen. Bei vielen Menschen steigt das Einkommen jedoch nicht in gleichem Maße. Dementsprechend bleibt am Ende des Gehalts leider noch sehr viel Monat übrig …
Um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten, finanzieren immer mehr Menschen ihr Leben auf Pump. Betroffen sind davon alle Altersschichten. Besonders stark trifft es aber Jugendliche. Mit einer Steigerungsrate um fast 70 Prozent den vergangenen zehn Jahren wächst diese Schuldner-Gruppe am schnellsten.
Ist die Schuldenfalle zugeschnappt, heißt es schnell zu reagieren. Betroffene versuchen es häufig viel zu lange auf eigene Faust und verschlimmern die Situation oftmals. Der Schuldenberg wächst anstatt zu schmelzen.
Welche Arten von Schulden treten am häufigsten auf?
In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, welche Arten von Schulden sehr häufig zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit führen. Das kann Ihnen dabei helfen, Ansatzpunkte für eine finanzielle Wende zu erkennen. Denn es gibt tatsächlich Schulden, die man früher zurückzahlen sollte als andere.
Diese Schulden werden als Primärschulden bezeichnet. Das Wort „primär“ lässt sich in diesem Fall am besten mit „vorrangig“ übersetzen. Die Begleichung dieser Schulden sollte immer oberste Priorität haben, da Sie ansonsten finanziell in eine existenzbedrohende Lage geraten könnten. Alle anderen Schulden bezeichnet man als Sekundärschulden, also „zweitrangige“ oder „nachrangige“ Schulden.
Als Schuldner sind Sie bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit jedoch keineswegs auf sich allein gestellt. Sollten Sie darüber nachdenken, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind wir gern für Sie da. Füllen Sie einfach unser Formular aus und nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch!
Damit Sie möglichst schnell schuldenfrei sind, hat die außergerichtliche Schuldenbereinigung für uns oberste Priorität. Erst wenn eine Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen den Weg in die Privatinsolvenz, die maximal 3 Jahre dauert.
Existenzbedrohend? Die Einteilung der Schulden in Primär- und Sekundärschulden
Eine erste Unterteilung der Schulden kann man nach der Dringlichkeit erfolgen:
1. Primärschulden
Unter den Begriff der Primärschulden fallen alle Verbindlichkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Existenz des Schuldners und dessen Familienangehörigen stehen. Sie werden daher auch als existenzbedrohend bezeichnet. Typische Primärschulden sind Schulden gegenüber dem Vermieter und den Lieferanten von Strom, Gas und Wasser. Aber auch Schulden beim Finanzamt und Kommunalbehörden fallen darunter.
Kann der Schuldner Primärschulden, die zum Beispiel durch offene Stromrechnungen oder Gasrechnungen entstanden sind, nicht bezahlen, kann der Energielieferant den Anschluss sperren. Werden gesetzliche Bußgelder nicht bezahlt, droht eine Freiheitsstrafe. Und bei hohen Mietschulden kann es zur Zwangsräumung und Obdachlosigkeit kommen.
2. Sekundärschulden
Unter diesen Begriff fallen im Prinzip alle Schulden, die keine Primärschulden sind. Sie werden nicht als existenzbedrohend eingestuft. Beispiele für typische Sekundärschulden sind offene Rechnungen bei Versandhäusern, ein negativer Saldo auf dem Girokonto oder Kreditkartenschulden.
Auch ausstehende Tilgungsraten für einen Auto- oder Möbelkredit, nicht bezahlte Versicherungsprämien und die unbezahlten Rechnungen für das Zeitungsabonnement fallen darunter. Zu den Sekundärschulden zählen darüber hinaus nicht bezahlte Einkäufe bei Online-Auktionshäusern und selbstverständlich nicht bezahlte Rechnungen für Telefon, Kabelfernsehen oder den Pay-TV und Internetanschluss.
Die Schuldenarten nach Themengebieten
Schulden können auch thematisch geordnet werden. Bei dieser Einteilung werden die bereits erwähnten Primär- und Sekundärschulden weiter unterteilt.
Zu den Primärschulden gehören z.B. folgende Arten von Schulden:
- Schulden bei Vermietern und wegen eines Immobilienkaufs (Mietschulden etc.)
- Schulden bei Energiefirmen (Stromschulden, Gasschulden)
- Schulden beim Finanzamt und sonstigen Behörden (Steuerschulden etc.)
- Schulden bei der Krankenkasse
Zu den Sekundärschulden gehören z.B. folgende Arten von Schulden:
- Schulden bei Banken (Kreditschulden, Disposchulden, Kreditkartenschulden)
- Schulden bei Telekommunikationsunternehmen (Handyschulden etc.)
- Schulden nach einer Scheidung (Unterhaltsschulden etc.)
- Schulden bei Händlern (Konsumschulden)
- Sonstige Schulden (Spielschulden, Bafög-Schulden, wegen Geldstrafen oder Bußgeldern, Erbschulden)
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.