Schulden bei der Krankenkasse
Haben Sie Probleme, die Beiträge für Ihre Krankenkasse zu zahlen? Bei (drohender) Überschuldung sollten Sie möglichst schnell die professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
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Seit 2007 herrscht die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese Pflicht macht durchaus Sinn. Immerhin bezahlt die Krankenversicherung Arzt- und Krankenhausrechnungen, die viele Menschen aus eigener Tasche nicht begleichen könnten. Dennoch gibt es Bürger, die keinen aktiven Schutz durch eine Krankenversicherung genießen.
Der Grund dafür ist das fehlende Geld, um sich eine Versicherung zu leisten. Viele haben außerdem hohe Schulden bei der Krankenkasse. Wegen der großen Bedeutung der Krankenversicherung für die Existenz, zählen Schulden bei der Krankenkasse zu den Primärschulden.
Wie alle Primärschulden sollten auch die Schulden bei der Krankenkasse möglichst schnell beglichen werden. Ansonsten droht fehlender Schutz bei Krankheit und Unfall.
Beiträge zur Krankenversicherung - wer davon aktiv betroffen ist
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt über das geringfügige Beschäftigungsniveau und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind automatisch pflichtversichert. Die Beiträge führt der Arbeitgeber für sie ab.
Nur wenn sie die Krankenkasse wechseln, sind sie für die Leistung der Beiträge selbst verantwortlich. Bei Sozialhilfeempfängern übernimmt das Sozialamt die Bezahlung der Beiträge.
Selbstständige hingegen müssen die Beiträge bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse selbst abführen. Als Arbeitgeber sind sie auch für die Beiträge ihrer Angestellten verantwortlich.
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung. Den nicht gedeckten Betrag müssen sie über eine private Krankenversicherung abdecken.
Schulden bei der Krankenkasse - wenn Nachzahlungen drohen
Gesetzlich pflichtversicherte Angestellte sind von dieser Gefahr befreit. Sie können bei der Krankenkasse keine Schulden machen, da der Arbeitgeber für sie die Beiträge abführt. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Privatversicherte und Selbstständige müssen für ihre Beiträge vollständig und pünktlich aufkommen. Tun sie das nicht, ruhen die Leistungen der Krankenkasse. Um die ausstehenden Leistungen einzutreiben, haben Krankenkassen verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen:
- Abgabe einer Vermögensauskunft
- Pfändungen
- Zwangsvollstreckung
Wer mit seinen Beitragsleistungen in Zahlungsverzug gerät, sollte sich sofort mit seiner Krankenkasse zusammensetzen und sinnvolle Lösungen erörtern. Erkennt man bei der Krankenkasse, dass ernsthaftes Interesse zur Nachzahlung besteht, darf man auf ein Entgegenkommen hoffen, zum Beispiel in Form von Ratenzahlungen. Auch Nachlässe sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sollten die Schulden bei der Krankenkasse nur ein Baustein in Ihrem Schuldenturm sein, sollten Sie eine kostenlose Erstberatung mit den Fachleuten unserer Schuldnerberatung in Betracht ziehen. Starten Sie mit uns in die Schuldenfreiheit!
Damit Sie möglichst schnell schuldenfrei werden, hat die außergerichtliche Schuldenbereinigung für uns oberste Priorität. Erst wenn eine Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen den Weg in die Privatinsolvenz, die maximal 6 Jahre dauert.