Foto für die Standortseite "Schuldnerberatung Schulz in Berlin". Das Foto zeigt das Brandenburger Tor in Berlin bei einbrechender Dämmerung. Das berühmte Wahrzeichen der Hauptstadt ist eindrucksvoll beleuchtet und steht im Zentrum eines weitläufigen Platzes. Nur wenige Menschen und Autos sind zu sehen, was der Szene eine ruhige, fast feierliche Stimmung verleiht.

Privatinsolvenz Berlin – Hilfe vom Anwalt!?

Im Jahr 2024 haben 4.461 Verbraucher und ehemalige Selbstständige Privatinsolvenz in Berlin angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Verfahren um 249 Fälle gestiegen.

Für viele Berliner ist die Privatinsolvenz der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Überlegen auch Sie, Privatinsolvenz in Berlin zu beantragen, kann ein Anwalt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens unterstützen.

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    Das Wichtigste – kurz & knapp

    • Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern in Berlin die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und wirtschaftlich zu sanieren.
    • Bevor ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden kann, müssen sich Schuldner zunächst um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich bemühen.
    • Unterstützung für die Privatinsolvenz in Berlin erhalten Schuldner zum Beispiel durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Ein anwaltlicher Insolvenzberater verfügt über weitreichende Kompetenzen und kann Schuldnern in dringenden Fällen auch kurzfristig zur Seite stehen.

    Die Privatinsolvenz: Raus aus den Schulden

    Mit der Privatinsolvenz hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, mit dem sich private Verbraucher und ehemals selbstständig Tätige von ihren Schulden befreien können. Grundlage für das in der Regel drei Jahre dauernde Verfahren bildet die Insolvenzordnung (InsO).

    Privatinsolvenz anmelden kann demnach jede Person mit Wohnsitz in Deutschland, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht und die entweder zahlungsunfähig, von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet ist (§§ 17-19 InsO).

    Ehemaligen Selbstständigen steht die Privatinsolvenz offen, wenn sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

    Während des laufenden Insolvenzverfahrens stehen die Einkünfte des Schuldners unter der Verwaltung eines gerichtlich bestellten Treuhänders. Dieser Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse – bestehend aus Vermögen und Einkommen des Schuldners – zu verwerten und den Gewinn an die Insolvenzgläubiger abzuführen.

    Einen gewissen pfändungsfreien Anteil ihres Einkommens dürfen Schuldner behalten, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Höhe des Pfändungsfreibetrags, auch als Selbstbehalt bezeichnet, ist in der sogenannten Pfändungstabelle festgelegt.

    Ein Vorteil für Schuldner: Mit Start des Insolvenzverfahrens dürfen Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen. Sie müssen sich also nicht mehr vor Vollstreckungsankündigungen und Besuchen des Gerichtsvollziehers fürchten.

    Die sogenannte Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz dauert drei Jahre. Erfüllen Schuldner während dieser Zeit alle Obliegenheiten und nehmen keine unangemessenen neuen Schulden auf, gewährt das Gericht ihnen die Restschuldbefreiung. Damit werden fast alle noch bestehenden Schulden erlassen, mit Ausnahme von Schulden aus unerlaubten Handlungen, den Verfahrenskosten und während des Verfahrens neu aufgenommenen Schulden.

    Vor der Privatinsolvenz steht der außergerichtliche Schuldenvergleich

    Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens stellen können, müssen Sie sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern bemühen. So will es der Gesetzgeber. Für diesen außergerichtlichen Schuldenvergleich erstellen Sie einen Schuldenbereinigungsplan. Zur Bereinigung ihrer Schulden können Sie Ihren Gläubigern zum Beispiel eine Teilzahlung der offenen Forderung vorschlagen oder Ratenzahlungen vereinbaren.

    Gläubiger lassen sich häufig auf den Schuldenvergleich ein, auch wenn sie dadurch nicht die komplette Forderung zurückerhalten. Meldet ein zahlungsunfähiger Schuldner Privatinsolvenz an, besteht nämlich das Risiko, dass Gläubiger leer ausgehen.

    Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenvergleich zu, können Sie Ihre Schulden wie vereinbart bezahlen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gelingt in vielen Fällen noch schneller als die Entschuldung durch die Privatinsolvenz. Lehnt jedoch auch nur ein Gläubiger den Schuldenvergleich ab, gilt die außergerichtliche Einigung als gescheitert.

    Wie kann Ihnen ein Anwalt bei der Privatinsolvenz helfen?

    In Berlin gibt es eine Vielzahl von seriösen, anerkannten Schuldnerberatungsstellen, die Unterstützung bei der Schuldenbereinigung versprechen. Dazu gehören Angebote der Bezirksämter ebenso wie die gemeinnützige Beratung von AWO, Caritas und Diakonie. Zwar bieten diese Stellen ihre Dienstleistungen kostenlos an, die Wartezeit auf einen freien Termin beträgt aber oft mehrere Monate.

    Wachsen Ihnen die Schulden über den Kopf und drohen bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, benötigen Sie schnellere Hilfe. Ein aufs Insolvenzrecht spezialisierter Fachanwalt kann Ihnen für eine Privatinsolvenz in Berlin oft schon innerhalb weniger Tage einen Termin anbieten.

    Die Erstberatung ist in aller Regel kostenfrei und dient der Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation. Für die anschließende Rechtsberatung können Sie vor dem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Gibt das Gericht Ihrem Antrag statt, zahlen Sie für die außergerichtliche Vertretung und Beratung nur eine Gebühr von 15 Euro. Ein seriöser Anwalt wird Sie zudem transparent über alle anfallenden Kosten informieren.

    Die anwaltliche Unterstützung hat noch weitere Vorteile:

    Ein aufs Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt begleitet Sie durch das gesamte Verfahren, vom außergerichtlichen Schuldenvergleich über die Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung. Dank ihrer Fachkompetenz und Erfahrung kennen Insolvenzanwälte die typischen Fallstricke und helfen Ihnen, Fehler bei der Antragstellung und im laufenden Verfahren zu vermeiden.

    Darüber hinaus sind Fachanwälte befugt, die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 InsO auszustellen – eine wichtige Voraussetzung für den Insolvenzantrag.

    Wünschen Sie eine kompetente anwaltliche Beratung für eine Privatinsolvenz in Berlin, können Sie direkt unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. In einem Erstgespräch sondieren wir Ihre Möglichkeiten zur Schuldensanierung.

    KONTAKTDATEN UNSERER SCHULDNERBERATUNG IN BERLIN

    Schuldnerberatung Schulz, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin
    030 55 57 49 30
    030 55 57 39 54
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