PRIVATINSOLVENZ BERLIN

Mit dem Insolvenzverfahren für Verbraucher sind Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei.

Wenn Sie auf einem hohen Schuldenberg sitzen, kann die Privatinsolvenz Ihre große Chance auf einen finanziellen Neubeginn sein. Das gilt besonders, wenn es kein realistisches Szenario mehr gibt, in dem Sie die Schulden bei Ihren Gläubigern in kompletter Höhe zurückzahlen können, dementsprechend also überschuldet sind.

Wir unterstützen Sie mit unserer Schuldnerberatung in Berlin in jeder Phase der Privatinsolvenz. Doch bevor Sie die Insolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Das ist vernünftig, da die sogenannte außergerichtliche Schuldenbereinigung in den meisten Fällen für alle Parteien die beste und schnellste Lösung ist.

Viele Gläubiger entscheiden sich für den Spatz in der Hand und nicht für die Taube auf dem Dach. So erhalten Sie wenigstens einen Teil der Schuldensumme zurück und müssen nicht auf die Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter warten, bei der häufig "nicht viel zu holen ist". Für Sie als Schuldner bedeutet ein Vergleich mit Ihren Gläubigern i.d.R. eine deutliche Reduzierung Ihrer Schuldensumme

Überlassen Sie uns die Kommunikation und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Wir sind sehr routiniert in dieser Sache und können beeindruckende Verhandlungsergebnisse vorweisen.

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    Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs 

    Fehlt die Zustimmung nur eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Einerseits ist dieser Ausgang schmerzlich, andererseits ist auch die Privatinsolvenz ein durchaus geeigneter und machbarer Weg in die Schuldenfreiheit.

    Die Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs ist übrigens eine Voraussetzung, um das Insolvenzverfahren zu beantragen. Als "Geeignete Person" nach § 305 InsO bescheinigen wir Ihnen den Versuch, helfen Ihnen beim Insolvenzantrag und sind auch während des Insolvenzverfahrens für Sie da.

    Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz

    Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben unzählige private Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Die meisten haben die Restschuldbefreiung relativ problemlos erreicht.

    Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • Ihnen werden nach spätestens 3 Jahren alle Schulden erlassen (bis auf wenige Ausnahmen).
    • Nach Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen Gläubiger nicht mehr bei Ihnen pfänden.
    • Ihr Existenzminimum ist durch Pfändungsfreigrenzen gesichert (siehe Pfändungstabelle).
    • Durch die Aussicht auf ein schuldenfreies Leben wird die Psyche entlastet.

    Die wichtigsten Nachteile im Überblick:

    • Ihr Arbeitgeber erfährt von Ihrem Insolvenzverfahren.
    • Auch Dritte können sich via Insolvenzbekanntmachungen darüber informieren.
    • Die Kreditwürdigkeit sinkt enorm, das Abschließen neuer Verträge ist schwierig.
    • Der Schufa-Eintrag bleibt bis 6 Monate nach der Restschuldbefreiung bestehen.
    • In der Wohlverhaltensphase müssen Sie sich an die Obliegenheiten (Pflichten) halten.
    Geldsorgen? Zahlungsunfähig?

    ENDLICH RAUS AUS DEN SCHULDEN!

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