GLOSSAR
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine Person, die vom Insolvenzgericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingesetzt wird. Er ist mit der Leitung des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens beauftragt. Er muss in der Lage und befähigt sein, die Geschäfte des Unternehmens zu führen.
Der Insolvenzverwalter muss eine von Schuldnern und Gläubigern unabhängige natürliche Person sein. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich bei einem Insolvenzverwalter um auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die sich lediglich auf diese Tätigkeit konzentrieren.
Der Insolvenzverwalter erhält eine Vergütung, deren Höhe durch Regelsätze festgelegt ist. Die Vergütung wird als Einmalzahlung bei Abschluss des Insolvenzverfahrens geleistet. Dadurch ist der Insolvenzverwalter an einer zügigen Abwicklung des Verfahrens interessiert.