GLOSSAR
Forderungspfändung
Die Forderungspfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Durch den sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ( kurz „PfÜb“ genannt) können Forderungen des Schuldners, die dieser gegenüber einem Dritten hat, gepfändet werden.
Bei der Forderungspfändung müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind: Antrag, Titel (z.B. Urteil und Vollstreckungsbescheid), Klausel, Zustellung. Zum Begriff der Forderungspfändung gehört insbesondere auch der Begriff des Drittschuldners.