Schuldnerberatung Schulz: Bundesweite Hilfe bei Schulden, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Das Bild zeigt eine lächelnde Frau mit Brille im Gespräch mit einer anderen Person. Die Szene spielt sich in einer freundlichen, professionellen Umgebung ab. Die Frau wirkt offen, zugewandt und vertrauensvoll, was auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre hindeutet. Dies steht symbolisch für eine Beratungssituation – hier im Kontext unserer Schuldnerberatung.

Verfahrenskosten

GLOSSAR

Verfahrenskosten sind alle Gebühren und Auslagen, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Gerichtskosten wie Grundgebühren pro Insolvenzmasse, Kosten für die Insolvenzeröffnung, Zustellungsgebühren und Gebühren für die Veröffentlichung.

Zu den Verfahrenskosten gehören auch die Kosten für den Insolvenzverwalter. Dieser bekommt eine feste Gebühr, die sich nach der Anzahl der Gläubiger richtet sowie einen vertraglich vereinbarten Anteil an der Insolvenzmasse. In der Regel machen die Verfahrenskosten nur einen geringen Teil der Gesamtschulden aus.

Schuldner, die nachweisen können, dass sie mittellos sind, können einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Die Verfahrenskosten werden nicht durch die Erteilung der Restschuldbefreiung abgegolten.

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