GLOSSAR

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Die Privatinsolvenz (eigentlich: Verbraucherinsolvenz) ist im Gegensatz zur Firmeninsolvenz bzw. Regelinsolvenz ein vereinfachtes Verfahren. Es ist weitgehend standardisiert und beginnt mit der Feststellung der Höhe der Schulden und der Anzahl der Gläubiger.

Zunächst wird versucht, sich mit den Gläubigern über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu einigen. Falls die Gläubiger nicht gewillt sind, dem Plan zuzustimmen, beginnt das eigentliche Verfahren mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Vom Gericht wird für die Verbraucherinsolvenz ein Treuhänder berufen, der die gesammelten Daten zusammenfasst und ein eventuell noch vorhandenes Restvermögen des Schuldners verwaltet.

Nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase ist der Schuldner von seinen Schulden befreit. Diese Restschuldbefreiung erfolgt üblicherweise nach sechs Jahren. Der Zeitraum kann aber auch deutlich kürzer ausfallen. Wird ein überwiegender Teil der Schulden beglichen, kann bei einer Verbraucherinsolvenz eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden, d.h. der Schuldner ist nach 3 Jahren schuldenfrei.

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.

    Scroll to Top