GLOSSAR
Treuhänder
Ein Treuhänder ist eine juristische oder natürliche Person, die durch einen Treuhandvertrag oder per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Interessen einer anderen juristischen oder natürlichen Person zu vertreten.
Im Rechtswesen sind Treuhänder Personen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Teile des Vermögens bestimmter Unternehmen zu kontrollieren. Dabei haben sie darauf zu achten, dass bei den Geschäften die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Schaden erleidet.
In der Schweiz ist dagegen Treuhänder eine Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, ja sogar manche Architekten oder Ingenieure.