PRIVATINSOLVENZ HANNOVER

Mit einer Verbraucherinsolvenz sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.

Bevor Sie sich intensiv mit dem Thema Privatinsolvenz auseinandersetzen, sollten Sie wissen, dass Sie um einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern nicht herumkommen. Das Scheitern des Versuchs ist nämlich eine zwingende Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung.

Außerdem ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung in den allermeisten Fällen die beste und schnellste Lösung für alle Beteiligten. Viele Gläubiger entscheiden sich für den "Spatz in der Hand" als darauf zu warten, dass die Taube vom Dach geflogen kommt.

Und für Sie als Schuldner bedeutet ein außergerichtlicher Vergleich eine meist deutliche Reduzierung Ihrer Schuldensumme! Die Verhandlungen können jedoch komplex und anspruchsvoll sein. Das beginnt schon bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner ...

Überlassen Sie uns die Kommunikation und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Wir sind sehr routiniert in dieser Angelegenheit und können beeindruckende Verhandlungsergebnisse vorweisen. 

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    Privatinsolvenz nur wenn der außergerichtliche Vergleich scheitert

    Wir legen Ihren Gläubigern einen detaillierten Schuldenbereinigungsplan vor. Darin ist z.B. die Höhe der Raten enthalten, die Sie monatlich an Ihre Gläubiger zahlen (können). Entscheidet sich nur EIN Gläubiger gegen den Plan, gilt der Vergleich als gescheitert.

    Auch aus diesem Grunde ist es so wichtig, schon frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen!

    Für den Insolvenzantrag benötigen Sie nun die Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs. Als "Geeignete Person" gemäß § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gern bei allen Formalitäten und sind auch während der Insolvenzphase für Sie da!

    Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz

    Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben über 1,4 Millionen private Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Die meisten haben die Restschuldbefreiung relativ problemlos erreicht.

    Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • Ihnen werden nach spätestens 3 Jahren alle Schulden erlassen (bis auf wenige Ausnahmen).
    • Nach Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen Gläubiger nicht mehr bei Ihnen pfänden.
    • Ihr Existenzminimum ist durch Pfändungsfreigrenzen gesichert (siehe Pfändungstabelle).
    • Durch die Aussicht auf ein schuldenfreies Leben wird die Psyche entlastet.

    Die wichtigsten Nachteile im Überblick:

    • Ihr Arbeitgeber erfährt von Ihrem Insolvenzverfahren.
    • Auch Dritte können sich via Insolvenzbekanntmachungen darüber informieren.
    • Die Kreditwürdigkeit sinkt enorm, das Abschließen neuer Verträge ist schwierig.
    • Der Schufa-Eintrag bleibt bis 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung bestehen.
    • In der Wohlverhaltensphase müssen Sie sich an die Obliegenheiten (Pflichten) halten.
    Geldsorgen? Zahlungsunfähig?

    ENDLICH RAUS AUS DEN SCHULDEN!

    Machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft ohne Schulden und vereinbaren Sie - völlig unverbindlich - eine telefonische Erstberatung.

    Oliver Schulz

    Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hilft seinen Mandanten dabei, sich aus finanziell schwierigen Lagen zu befreien. Die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Scheidungsrecht gehören zu seinen weiteren Schwerpunkten.

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