GLOSSAR

Firmeninsolvenz

Die Firmeninsolvenz oder auch Unternehmensinsolvenz gibt juristischen Personen die Möglichkeit, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Schulden abzuwickeln und neu zu starten.

Juristische Personen unterscheiden sich von natürlichen Personen dadurch, dass es sich um rechtliche Gebilde handelt. Solche rechtlichen Gebilden können Kapitalgesellschaften sein, zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmensgesellschaft (UG) und Aktiengesellschaften (AG), ebenso wie Personengesellschaften, zum Beispiel die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft oder GbR) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Für natürliche Personen ist hingegen die Privatinsolvenz vorgesehen.

Mögliche Gründe für eine Firmeninsolvenz sind zum Beispiel bestehende Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Liegt einer dieser Gründe vor, ist das Unternehmen verpflichtet, Firmeninsolvenz zu beantragen.

Erforderlich ist ein Insolvenzantrag, der ohne schuldhaftes Verzögern beim Insolvenzgericht gestellt werden muss. Ohne schuldhaftes Verzögern heißt, dass er spätestens drei Wochen ab Beginn der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit beim Insolvenzgericht vorliegen muss. Ansonsten handelt es sich um eine Insolvenzverschleppung, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird.

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.

    Nach oben scrollen