GLOSSAR
Eröffnungsbeschluss
Der Eröffnungsbeschluss ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Mit dem Eröffnungsbeschluss leitet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. Im Eröffnungsbeschluss wird ein Insolvenzverwalter ernannt, der von da an das Unternehmen leitet. Weiterhin setzt das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss eine Frist, bis zu der offene Forderungen gemeldet werden können.
Im Eröffnungsbeschluss werden auch der Berichtstermin und der Prüfungstermin festgelegt. Da ein Eröffnungsbeschluss weitreichende Konsequenzen nach sich zieht, hat der Schuldner das Recht, dagegen sofort Beschwerde einzureichen.