GLOSSAR

Cessio legis

Cessio legis (oder Legalzession) nennt man den Vorgang, wenn eine Forderung von Gesetz wegen von einer Person auf eine andere übergeht (Forderungsübergang). Anders als bei der Abtretung oder dem Forderungsverkauf ist hier kein Vertrag oder eine sonstige Willenserklärung notwendig. Der Übergang passiert automatisch.

Das wohl häufigste Beispiel aus der Praxis ist die Bürgschaft: Sie haben einen Darlehensvertrag unterschrieben und jemanden als Bürge eingesetzt. Ihr Gläubiger ist jetzt die Bank. Können Sie das Darlehen nicht zurückzahlen, wird ihr Bürge in Anspruch genommen werden.

Wenn dieser Bürge daraufhin Ihre Schulden bei der Bank bezahlt, geht der Anspruch auf Rückzahlung des Geldes per Gesetz (legis) auf ihn über. Sie schulden den Betrag jetzt Ihrem Bürgen und er ist nun ihr neuer Gläubiger.

Bei der Unternehmensinsolvenz gehen die Lohnforderungen der Mitarbeiter automatisch auf das Amt über, wenn es den Mitarbeitern Insolvenzgeld auszahlt.  

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