GLOSSAR
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist eine Form der Sicherheit für Kreditinstitute und andere Gläubiger. Gerade wenn es um große Summen geht, ist der Einsatz eines Bürgen oftmals Voraussetzung dafür, dass der Vertrag zwischen der Bank und dem Hauptschuldner überhaupt zustande kommt.
Auch Vermieter machen häufig Gebrauch von dieser Art Sicherheit. Der sogenannte Bürge wird bereits im betreffenden Vertrag festgelegt und muss ihn mit unterschreiben. Er erklärt sich vereinfacht gesagt damit einverstanden, die Forderung zu begleichen, falls der eigentliche Schuldner sie nicht (mehr) bezahlen kann.
Fällt der Hauptschuldner aus, kann gegen den Bürgen ebenfalls im Rahmen der Vollstreckung vorgegangen werden. Es will gut überlegt sein, ob und für wen man eine Bürgschaft übernimmt. Nicht selten führt eine in gutem Glauben geleistete Unterschrift letztendlich zur Insolvenz des Bürgen.