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Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist ein Zahlung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn ihr Arbeitgeber gezwungen wurde, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Insolvenzgeld wird für höchstens 3 Monate gezahlt, rückwirkend für die Zeit vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses. Ein Insolvenzereignis liegt dann vor, wenn aufgrund der Vermögensverhältnisse des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde.

Falls kein Insolvenzantrag gestellt wurde, kann die Arbeitsagentur trotzdem Insolvenzgeld zahlen, wenn ein Insolvenzereignis beispielsweise durch vollständige Einstellung des Betriebs und Gewerbeabmeldung festgestellt wurde. Das Insolvenzgeld muss durch den Arbeitnehmer beantragt werden.

Da es sich um eine so genannte Entgeltersatzleistung handelt, wird Insolvenzgeld nicht versteuert. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Arbeitsagentur. Entscheidend für die Höhe des Insolvenzgeldes ist in der Regel der übliche Nettolohn. Es wird als Einmalzahlung geleistet.

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