FAQ PRIVATINSOLVENZ

Wie lange dauert das eigentliche Insolvenzverfahren?

Wenn ein außergerichtlicher, gütlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern (auch außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren genannt) gescheitert ist, kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Hinweis: Bei einer Regelinsolvenz ist ein Einigungsversuch hingegen nicht notwendig.

Die Verfahrenseröffnung kann sich bis zu einem Jahr hinziehen, da das Insolvenzgericht in seltenen Fällen zunächst das tatsächliche Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und die Möglichkeit einer gerichtlichen Einigung mit den Gläubigern (gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) prüft. In den meisten Fällen geht es aber deutlich schneller!

Mit der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt auch die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode genannt), die maximal drei Jahre dauert. An die Wohlverhaltensphase schließt sich die Restschuldbefreiung an, wenn sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase an bestimmte Pflichten und Obliegenheiten hält.

Man kann auch das Verfahren unabhängig von diesen Zeiträumen mit einem sogenannten Insolvenzplanverfahren verkürzen. So können Sie z.B. schon nach ca. einem ¾ Jahr das Verfahren beenden.

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