FAQ SCHULDNERBERATUNG

Welche Arten von Schuldnerberatungen gibt es?

Schuldnerberatungen werden von privaten Institutionen, von staatlicher Seite, von Rechtsanwälten, gemeinnützigen Trägern und kommerziellen Firmen angeboten. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich in ihren Kosten, teilweise in ihren Möglichkeiten und auch in ihrer Qualifikation.

Die Bezeichnung "Schuldnerberater" ist gesetzlich nicht geschützt, so dass sich theoretisch jedermann als ein solcher bezeichnen kann. Das kann dazu führen, dass die Qualität der Schuldnerberatung und die Ausbildung der Berater von Fall zu Fall ebenfalls sehr unterschiedlich sein können.

Gesetzlicher Rahmen und Integration von Schuldnerberatung in andere Angebote

Die Gemeinden müssen nach § 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II Schuldnerberatung anbieten. In diesem Rahmen werden regelmäßig zwei verschiedene Beratungskonzepte angeboten. Zum einem geht es um ein auf das Verbraucherinsolvenzverfahren spezialisiertes Beratungsangebot und zum anderen um Schuldnerberatung, die in die allgemeine Sozialberatung (zum Beispiel Familien- oder Jugendberatung) integriert ist.

Wer einen Verbraucher-Insolvenzantrag stellen will, muss sich eine von staatlicher Seite besonders befähigte Schuldnerberatung wenden, eine Insolvenzberatungsstelle im Sinne von § 305 Insolvenzordnung (InsO).

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