FAQ PRIVATINSOLVENZ

Was besagt die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt den Ablauf das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren in der Zwangsvollstreckung, und enthält folgende Vorschriften:

  • 1. Teil: Allgemeine Vorschriften
  • 2. Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
  • 3. Teil: Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • 4. Teil: Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
  • 5. Teil: Befriedigung der Insolvenzgläubiger, Einstellung des Verfahrens
  • 6. Teil: Insolvenzplan
  • 7. Teil: Eigenverwaltung
  • 8. Teil: Restschuldbefreiung
  • 9. Teil: Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 10. Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
  • 11. Teil: Internationales Insolvenzrecht
  • 12. Teil: Inkrafttreten

Ziel und Zweck der Insolvenzordnung ist es, die Gläubiger des Schuldners nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens aus der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse gleichmäßig zu befriedigen.

Es soll verhindert werden, dass einzelne Gläubigerforderungen komplett, andere gar nicht oder nur zum Teil beglichen werden. Gleichzeitig soll der Schuldner die Möglichkeit erhalten, sich nach einer Wohlverhaltensphase von seinen Schulden zu befreien - entweder nach 3, 5 oder 6 Jahren.

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