GLOSSAR

Wartezeit

Hat man sich einmal entschieden, seine finanzielle Situation ins Reine zu bringen, soll es meist schnell gehen. Der Gerichtsvollzieher sitzt einem im Nacken und die unbezahlten Rechnung möchte man gar nicht mehr öffnen.

Suchen Sie jetzt Hilfe bei einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle, kann es leider zu langen Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar Monaten kommen. Die Nachfrage ist so hoch, dass sie Beratungsstellen nur schwer hinterherkommen.

Ist das Insolvenzverfahren erst eröffnet, können die Gläubiger gegen Sie nicht mehr zwangsvollstrecken oder pfänden. Auch deshalb ist eine zügige Bearbeitung wünschenswert.

Hier empfiehlt es sich, eine private Beratungsstelle wie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kennt sich schlichtweg auch mit dem eröffneten Verfahren und allen damit einhergehenden Konsequenzen für sie besser aus.

Scheuen Sie sich nicht vor den Beratungsgebühren: Hier besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen, sodass Sie lediglich einen kleinen Betrag beisteuern müssen.

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