GLOSSAR
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist Bestandteil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er ist eine vom Gericht ausgestellte Bestätigung, dass der Gläubiger die im Bescheid aufgeführte offene Forderung durch Zwangsvollstreckung eintreiben darf. Das bedeutet, der Gläubiger darf eine Pfändung durchführen lassen.
Zum Vollstreckungsbescheid kommt es, wenn der Gläubiger beim Gericht einen Mahnbescheid ausstellen lässt, ihn dem Schuldner zustellt und er der Forderung innerhalb von zwei Wochen nicht widerspricht.
Wird dem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, hat er wiederum zwei Wochen Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Danach folgt die Zwangsvollstreckung.