GLOSSAR

Versagung

Die Versagung der Restschuldbefreiung ist das Schlimmste, was einer natürlichen Person im Rahmen des Insolvenzverfahrens passieren kann. Wird die Restschuldbefreiung versagt, so war das gesamte Verfahren quasi sinnlos.

Denn am Ende der Wohlverhaltensphase müssen die Schulden immer noch bezahlt werden. Auch kann man erst einmal keinen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Gründe für ein Versagen der Restschuldbefreiung liegen in Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen in der Wohlverhaltensphase.

So muss der Schuldner mitarbeiten und sich eben „wohl“ verhalten. Ihm obliegt es z.B. sich um einen seiner Ausbildung angemessenen Job zu bemühen oder Wohnortswechsel anzuzeigen. Auch vorsätzlich falsche Angaben bei der Antragstellung können zu einem Versagen der Restschuldbefreiung führen.

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