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Unerlaubte Handlung

Unerlaubte Handlung ist ein Begriff, der aus dem Zivilrecht stammt. Damit sind Handlungen gemeint, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Diese werden detailliert im Deliktsrecht behandelt.

Unerlaubte Handlungen sind zum Beispiel Betrug oder Körperverletzungen. Begeht ein Schuldner im Zug einer Verbraucherinsolvenz in der Wohlverhaltensphase unerlaubte Handlungen (zu denen auch das Verschweigen wichtiger Informationen zählen kann), verliert er dadurch unter Umständen den Anspruch auf Restschuldbefreiung.

Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, z.B. Buß- und Strafgelder, sind dementsprechend von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Diese Forderungen bleiben also auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen.

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