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Rechtsanwalt für Insolvenzrecht (Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Wer sich als Gläubiger oder Schuldner anwaltlich beraten oder vertreten lassen möchte, sucht einen Rechtsanwalt auf. Es ist sinnvoll, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat oder die Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" trägt.

Niedergelassene Rechtsanwälte haben in Deutschland grundsätzlich die gleiche juristische Ausbildung durchlaufen und dürfen Mandanten vor Gericht vertreten. Der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt ist, dass sich der Fachanwalt für Insolvenzrecht intensiv mit diesem Rechtsgebiet befasst und eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen hat.

Nennt ein Rechtsanwalt auf seiner Internetpräsenz das Insolvenzrecht als Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt, bedeutet das, dass er sich besonders für dieses Rechtsgebiet besonders interessiert, Erfahrungen gesammelt und oftmals Lehrgänge und Fortbildungen besucht hat.

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht hat einen Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht absolviert und musste in den vergangenen drei Jahren zwischen 60 und 120 Fälle in diesem Rechtsgebiet bearbeiten. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen Prüfung. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist außerdem verpflichtet, pro Jahr an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

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