GLOSSAR
Pfändungstabelle
Die Pfändungstabelle ist eine Liste, in der die Pfändungsgrenzen für das persönliche Einkommen aus bezahlter Beschäftigung oder Sozialleistungen festgelegt werden.
Die Pfändungstabelle wird regelmäßig im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Sie setzt die Höhe des Einkommens fest, das dem Schuldner belassen werden muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Höhe dieses Betrags hängt davon ab, wie viele unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt des Schuldners leben. Einkommen oberhalb dieser Grenze muss der Schuldner mit dem Gläubiger teilen. Alles Einkommen oberhalb der Höchstgrenze von 3475,79 Euro (Juli 2017) muss komplett an den Gläubiger abgeführt werden.
Die Pfändungstabelle erscheint alle zwei Jahre neu, weil die Beträge den aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.