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Pfändungsgrenze

Im Falle von Pfändungen oder Insolvenz soll dem Schuldner ein Existenzminimum verbleiben. Hierfür wird eine Pfändungsfreigrenze ermittelt und berücksichtigt. Diese Pfändungsgrenze wird durch eine sogenannte Pfändungstabelle ermittelt.

Je nach Familienstand und Einkommen verbleibt dem Schuldner ein Grundbetrag, der Pfändungsfreibetrag, zum Leben. Zudem wird die Tabelle regelmäßig angepasst. Je höher das Einkommen, desto höher ist die Pfändungsgrenze.

Diese Grenze wird einkommensabhängig stufenweise bis zu einem Höchstbetrag, ab dem dann voll gepfändet wird, angehoben. Die Berücksichtigung der Einkommenshöhe soll den Schuldner motivieren, weiterhin auch während der Privatinsolvenz Einkommen zu erzielen, um so seinen Freibetrag zu erhöhen.

Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, wer nur ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat, kann nicht gepfändet werden. Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, wird in diesen Fällen das Einkommen regelmäßig geprüft.

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