GLOSSAR

Insolvenzordnung (InsO)

Die Insolvenzordnung ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Sie hat die in den alten Bundesländern geltende Konkursordnung abgelöst und regelt bundesweit das Insolvenzverfahren.

Die Privatinsolvenz dient beispielsweise dazu, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Dies geschieht einmal über die Verwertung des Vermögens des Schuldners und zum anderen über die geregelte Abführung seiner Einnahmen.

Was dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens bleibt, ist das für die Finanzierung des Lebensunterhaltes notwendige Einkommen. Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, bleibt nach Abzug der Verfahrenskosten der Verwertungserlös. Zu den Verfahrenskosten gehören unter anderem die Kosten für das Gericht und für den Insolvenzverwalter sowie sonstige Kosten, zum Beispiel für den Steuerberater, Abwicklungskosten und Verwertungskosten.

Die Insolvenzordnung ermöglicht es dem Schuldner außerdem, sich aus seinen Verbindlichkeiten zu lösen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase in finanzieller Hinsicht tadellos verhält.

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.

    Nach oben scrollen