Schuldnerberatung Schulz: Bundesweite Hilfe bei Schulden, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Das Bild zeigt eine lächelnde Frau mit Brille im Gespräch mit einer anderen Person. Die Szene spielt sich in einer freundlichen, professionellen Umgebung ab. Die Frau wirkt offen, zugewandt und vertrauensvoll, was auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre hindeutet. Dies steht symbolisch für eine Beratungssituation – hier im Kontext unserer Schuldnerberatung.

Gibt es eine Verjährungsfrist bei Schulden?

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    Video-Transkript (Die Antwort zum Nachlesen):

    Gibt es eine Verjährungsfrist bei Schulden?

    Das kommt darauf an, was das für eine Schuld ist. Also die normale Verjährungsfrist beträgt i.d.R. drei Jahre. Wenn die Schuld tituliert ist, dann ist die Verjährungsfrist 30 Jahre.

    Und nun wird es noch ein bisschen komplexer. Das Motto „Ich bin noch jung, ich warte einfach 30 Jahre“ ist erstens keine gute Idee. Und zweitens: Jedes Mal, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt wird, beginnen diese 30 Jahre von vorne.

    Das heißt, theoretisch verjährt die Sache nie. Deshalb ist es immer sinnvoll, sich in dieser Angelegenheit zügig einen seriösen Schuldnerberater zu suchen.

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