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Drittschuldner

Der Begriff Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht gebraucht. Damit wird der Schuldner einer gepfändeten oder abgetretenen Forderung bezeichnet. Praktisch bedeutet es, dass ein Drittschuldner der Schuldner des Schuldners ist.

Drittschuldner kann jeder sein, der Vermögenswerte eines Schuldners verwaltet. Das hört sich kompliziert an, ist in der Praxis jedoch gar nicht so selten.

Wenn beispielsweise ein Gläubiger eine Lohnpfändung gegen den Schuldner erwirkt, wird der Arbeitgeber des Schuldners automatisch zum Drittschuldner, weil er durch den Pfändungsbeschluss für das Begleichen der Schulden verantwortlich ist. Auch Banken, Vermieter oder das Finanzamt treten regelmäßig als Drittschuldner in Erscheinung.

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