GLOSSAR

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Schuldner die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz anmeldet, ist er verpflichtet, mit seinen Gläubigern zu verhandeln und einen Abbau der Schulden zu erreichen. Dadurch sollen Kosten und Formalitäten eines Gerichtsverfahrens vermieden werden.

In den meisten Fällen unternimmt der Anwalt des Schuldners außergerichtliche Einigungsversuche mit den Gläubigern. Er bittet für seinen Mandanten zum Beispiel um die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder einer Stundung der Schulden. Manche Gläubiger verzichten im Gegenzug für freiwillige Zahlungen des Schuldners auf einen Teil der Schulden.

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss jedem Gläubiger angeboten werden. Er ist einem Insolvenzverfahren vorzuziehen. Dieses sollte nur die letzte Option sein, wenn eine außergerichtliche Schuldenbereinigung fehlschlägt.

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