FAQ SCHULDNERBERATUNG

Wie funktioniert das mit der monatlichen Rate?

Bis wir eine Einigung mit den Gläubigern erzielt haben, zahlen Sie vereinbarungsgemäß diese Rate auf unser Anwaltshonorar. Dieses wird am Ende des Berarbeitungsvorgangs final berechnet. Ihre Zahlungen werden mit dem Betrag verrechnet und zwar auf monatliche Teilrechnungen in Höhe Ihrer Sanierungsrate.

Sollten wir noch Geld von Ihnen bekommen, sind wir Teil Ihrer Gläubigerliste. Sollten Sie ein Guthaben haben, zahlen wir dieses an Sie aus. Es ist also so - wie stets von uns betont - „eine Rate, alle Kosten inklusive“!

Zahlungen an Ihre Gläubiger erst nach Einigung möglich

Erst ab dem Moment, wenn wir eine Einigung mit Ihren Gläubigern erfolgreich erzielt haben, wissen wir die genaue Insolvenzquote, die Höhe der monatlichen Rate und die exakte Laufzeit. Erst ab dann können Zahlungen an die Gläubiger erfolgen.

Aus insolvenzrechtlichen Gründen können wir die Zahlungen für Sie nicht an Ihre Gläubiger weiterleiten. Sie erhalten von uns eine Dauerauftragsübersicht und leisten die Zahlungen selbst.

Für den Fall, dass es - wider Erwarten - zu keiner Einigung mit Ihren Gläubigern kommt, rechnen wir ebenfalls ab, so wie oben dargestellt. Auf Wunsch und ggf. gegen eine gesonderte Vergütung stellen wir dann gerne für Sie einen Insolvenzantrag und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren - Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz.

Das Raten-Modell ist ein Entgegenkommen unsererseits

Bitte beachten Sie, dass dieses Vorgehen ein Entgegenkommen von uns Ihnen gegenüber darstellt. Wir wären sonst gezwungen, hohe Vorschussrechnungen zu erstellen und zu verlangen. Diese Vorschussrechnungen wären deutlich höher als Ihre monatliche Sanierungsrate.

Mit unserer Lösung ermöglichen wir Ihnen, kompetente und fachlich qualifizierte Rechtsanwaltsdienstleistung zu einer kleinen Monatsrate in Anspruch nehmen zu können.

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