FAQ PRIVATINSOLVENZ
Was bedeutet Insolvenz?
Der Begriff Insolvenz steht im Insolvenzrecht für ein Verfahren. Es gibt das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung können die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung sein.
Man spricht auch davon, dass eine Person insolvent (zahlungsunfähig) ist - als Gegenteil zu solvent (zahlungsfähig). Nach unseren Erfahrungen zu urteilen, lässt sich ein Insolvenzverfahren kaum vermeiden, wenn man bei über 40 Gläubigern Schulden hat.