GLOSSAR
Unpfändbare Gegenstände
Unpfändbare Gegenstände sind alle Sachen, die nach dem Zwangsvollstreckungsrecht nicht gepfändet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Grundausstattung des Haushalts, Wäsche, Küchengeräte, Kleidung, Nahrungsmittel, Brennstoffe und anderes.
Ob ein Gegenstand unpfändbar ist oder nicht, entscheiden die individuellen Umstände. Benötigt beispielsweise ein Schuldner ein Auto zur Ausübung seiner Arbeit, kann es unpfändbar sein, ein Luxusauto dagegen kann gepfändet werden. Ähnliches gilt für Kleidung. Die ist normalerweise unpfändbar, aber echte Pelze oder Designer-Kleidung kann unter Umständen gepfändet werden.