Steuerschulden beim Finanzamt ... und Schulden bei anderen Behörden

Haben Sie Steuerschulden beim Finanzamt oder Schulden bei sonstigen Behörden? Bei (drohender) Überschuldung sollten Sie möglichst schnell die professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

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Steuerschulden beim Finanzamt können Betroffene in große Schwierigkeiten bringen. Denn das Finanzamt genießt - verglichen mit anderen Gläubigern - einige Privilegien. Für eine Pfändung ist beispielsweise keine gerichtliche Genehmigung nötig, da das Finanzamt seine Forderungen selbst vollstreckt. Ein rechtskräftiger Beschluss der Finanzbehörde berechtigt demnach zur Zwangsvollstreckung.

Nicht anders verhält es sich mit Schulden bei anderen Behörden. Stadtverwaltung, Landkreis, Landesoberkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Rundfunkanstalten werden beim Eintreiben von Schulden von Gesetzes wegen ebenfalls begünstigt.

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    Zinsen und Strafgebühren - Steuerschulden beim Finanzamt

    Schulden beim Finanzamt können sehr teuer werden. Wer den Zahlungsaufforderung des Finanzamts nicht begleicht, wird mit einer Strafgebühr belastet. Diese beträgt sechs Prozent pro Jahr vom ausstehenden Betrag. Auf ausstehende Beträge für Umsatz- und Einkommenssteuer verrechnet das Finanzamt außerdem jeden Monat ein Prozent Zinsen.

    Gebühren und Zinsen werden auch von anderen Behörden verrechnet. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen außerdem noch Gerichts- und Anwaltskosten berücksichtigt werden.

    Wie man Schuldenprobleme mit Behörden löst

    Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass Steuerschuldner bei ihrer Hausbank einen Kredit aufnehmen oder einen Teil ihres Unternehmens verkaufen können, um mit dem Erlös ihre Steuerschulden zu begleichen.

    Ähnlich verhält es sich mit anderen Behörden. Welche Möglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen, regelt jede Behörde für sich selbst.

    In Härtefällen stehen grundsätzlich zwei Alternativen zur Verfügung:

    Antrag auf Stundung: Die Voraussetzungen für eine Stundung werden von Finanzämtern und Behörden genauestens geprüft. Eine Stundung bewirkt eine Aufschiebung der Zahlungspflicht mit dem Ziel, die Zeit zum Aufbringen der benötigten Summe zu nutzen. Das geschieht zum Beispiel durch Ansparen.

    Antrag auf Schuldenerlass: Dabei werden die Steuerschulden zum Teil oder zur Gänze erlassen. Die Voraussetzungen für einen Schuldenerlass sind allerdings sehr streng.

    Steuerschulden und Schulden bei Behörden sollten vorrangig behandelt werden

    Das Finanzamt und andere Behörden genießen rechtliche Sonderstellungen. Sie haben somit beim Eintreiben von Schulden diverse Vorteile. Daher ist es wichtig, diese Schulden schnell zu bezahlen. Fehlt das Geld oder gibt es keinen Bankkredit, hilft ein klärendes Gespräch mit der Behörde.

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