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Restschuldversicherung

Wer bei einer Bank oder einem Finanzinstitut einen Kredit beantragt, bekommt oftmals auch eine Restschuldversicherung angeboten. Ziel dieser Versicherung ist, dass die Bank auch dann das verliehene Geld zurück bekommt, wenn der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit zahlungsunfähig wird.

Mögliche Gründe für die Zahlungsunfähigkeit können zum Beispiel Arbeitslosigkeit, eine Scheidung, eine Krankheit oder plötzliches Ableben sein. Was sich in der Theorie gut anhört, muss vom Kreditnehmer in Bezug auf die Kosten im Verhältnis zur Kredithöhe und Kreditlaufzeit sorgfältig geprüft und abgewogen werden.

Die Restschuldversicherung wird in drei verschiedenen Varianten angeboten. Entweder greift sie nur im Todesfall des Versicherungsnehmers, oder sie sichert ihn gegen Arbeitsunfähigkeit und Todesfall ab. Die dritte Variante bietet eine finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, bei Scheidung oder Tod.

Mit dem Leistungsumfang der Restschuldversicherung steigen auch die Kosten. Zu beachten sind außerdem Wartezeiten und Karenzzeiten. Die Wartezeit ist die Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Beginn des Versicherungsschutzes, während die Karenzzeit die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistung verstreicht.

Für Kreditnehmer wichtig zu wissen ist, dass ein Kredit nicht zwingend in Verbindung mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem gilt die Faustregel: Je niedriger eine Darlehenssumme und je kürzer die Vertragslaufzeit ist, umso weniger rentabel ist eine Restschuldversicherung.

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