Schuldnerberatung Schulz: Bundesweite Hilfe bei Schulden, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Das Bild zeigt eine lächelnde Frau mit Brille im Gespräch mit einer anderen Person. Die Szene spielt sich in einer freundlichen, professionellen Umgebung ab. Die Frau wirkt offen, zugewandt und vertrauensvoll, was auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre hindeutet. Dies steht symbolisch für eine Beratungssituation – hier im Kontext unserer Schuldnerberatung.

Regelinsolvenz

GLOSSAR

Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren, das in Deutschland angewendet wird. Die Regelinsolvenz kann von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

Seit 2001 kann eine Regelinsolvenz unter Vorlage gewisser Voraussetzungen auch von Freiberuflern oder Selbständigen beantragt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine selbstständige Tätigkeit, offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Gehälter, Beiträge zur Sozialversicherung) und das Vorhandensein von mehr als 19 Gläubigern.

Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, müssen natürliche Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragen, die umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnet wird.

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
    Nach oben scrollen