GLOSSAR
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren, das in Deutschland angewendet wird. Die Regelinsolvenz kann von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind.
Seit 2001 kann eine Regelinsolvenz unter Vorlage gewisser Voraussetzungen auch von Freiberuflern oder Selbständigen beantragt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine selbstständige Tätigkeit, offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Gehälter, Beiträge zur Sozialversicherung) und das Vorhandensein von mehr als 19 Gläubigern.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, müssen natürliche Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragen, die umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnet wird.