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Obliegenheiten

Obliegenheiten bedeutet Verpflichtungen oder Pflichten. In der Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner sind mit Obliegenheiten Pflichten des Schuldners gemeint, die der Gläubiger nicht einklagen kann.

Verletzt der Schuldner seine Obliegenheiten, kann der Gläubiger gegen ihn nicht auf Schadenersatz klagen. Auf der anderen Seite können dem Schuldner durch Verletzung bzw. Nichterfüllung seiner Obliegenheiten große ökonomische Nachteile entstehen, beispielsweise durch den Verlust von Schadensersatzansprüchen.

Typische Beispiele für Obliegenheiten ergeben sich beim Handelskauf. Erwirbt ein Kaufmann Produkte von einem anderen Kaufmann, obliegt es ihm, die Produkte sofort nach Erwerb auf Mängel zu kontrollieren. Wenn er das versäumt, verliert er seine Ansprüche auf Schadenersatz.

Ein anderes Beispiel findet sich im Ehegattenunterhaltsrecht. Dort obliegt es dem geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten, eine zum Lebensunterhalt angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, kann das Recht auf Unterhalt verloren gehen.

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