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Mein Partner hat Schulden. Kann auch bei mir gepfändet werden?

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    Video-Transkript (Die Antwort zum Nachlesen):

    Mein Partner hat Schulden. Kann auch bei mir gepfändet werden?

    Das kommt darauf an, was das für ein Partner ist. Wenn Sie verheiratet sind, dann ist es immer so, dass vermutet wird, dass demjenigen gegen den gepfändet wird, die Sache gehört, die gepfändet werden soll. Damit man nicht sagen kann: "Das gehört alles meinem Mann oder alles meiner Frau." Da gibt es die Eigentumsvermutung immer zu Lasten des Schuldners.

    Wenn sie nicht verheiratet sind und es sich um die Wohnung des Partners handelt, kann nur gepfändet werden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist. Also wenn Ihr Partner Sie ärgern möchte und dem Gerichtsvollzieher sagt "Kannst Du alles mitnehmen.", dann haben Sie ein Problem. Das ist dann rechtlich etwas kniffliger.

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