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Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist ein einfaches Mittel, um eine Geldforderung durchzusetzen. Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid gegen Sie, der Ihnen dann vom Gericht zugestellt wird.

Um einen Mahnbescheid zu erwirken, muss der Gläubiger keine Nachweise für die Forderung vorlegen. Daher sind Sie gefragt: Mahnbescheide unbedingt öffnen, lesen und überprüfen, ob die Forderung nach Grund und Höhe berechtigt ist.

Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Versäumen Sie das wird die Forderung vollstreckbar und es kann ein sogenannter Vollstreckungsbescheid ergehen. Dies nennt man einen Titel, aus dem der Gläubiger ganze 30 Jahre lang gegen Sie vorgehen kann.

Eine Verjährung und ein aufwendiges Zivilverfahren wird so vermieden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann allerdings aus Forderungen, die davor entstanden sind, nicht mehr vollstreckt werden. Diese Schulden nehmen am Insolvenzverfahren teil und werden auf Wunsch des Gläubigers in die sogenannte Pfändungstabelle aufgenommen.

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