GLOSSAR

Konkurs

Der Begriff Konkurs wird bis heute in der Umgangssprache für das Wort Insolvenz verwendet. In der Schweiz und in Österreich bezeichnet er heute noch die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, die in einem Konkursverfahren abgewickelt wird.

Im deutschen Rechtswesen wurde mit dem Begriff Konkurs bis 1999 das Verfahren bezeichnet, mit dem die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners offiziell festgestellt und abgewickelt wurde. Seit 1999 gilt die Insolvenzordnung mit den Vorschriften und Regeln des Insolvenzverfahrens.

Der Begriff Konkurs hat heute nur noch historische Bedeutung oder wird als Synonym benutzt.

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