FAQ PRIVATINSOLVENZ

Können Gläubiger den Insolvenzantrag stellen?

Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nicht nur der Schuldner selbst, sondern auch von einem seiner Gläubiger gestellt werden. Diese sogenannten Fremdanträge werden häufig von den Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) gestellt.

Im Gegensatz zum Schuldner ist für den Verbraucher-Insolvenzantrag durch den Gläubiger kein amtlicher Vordruck erforderlich. Allerdings muss im Rahmen der Verbraucherinsolvenz der außergerichtliche Einigungsversuch durch den Schuldner binnen drei Monaten nachgeholt werden!

Voraussetzungen für einen Gläubigerantrag

Gemäß § 14 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben und den Eröffnungsgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) sowie seine erzwingbare, geldwerte Forderungen (Forderungshöhe und ggf. Nebenkosten wie z. B. Zinsen) gegen den Schuldner glaubhaft darlegen können.

Um glaubhaft eine bestehende Forderung gegen den Schuldner sind Belege (z. B. Kontoauszüge, Rechnungen, Schuldscheine) vorzulegen. Eine schuldnerische Zahlungsunfähigkeit kann oftmals durch die Vorlage einer Bescheinigung über eine vergeblich versuchte Pfändung (ein bis sechs Monate alt) oder eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners (nicht älter als 2 Jahre) glaubhaft gemacht werden. Dabei ist es ausreichend, wenn das Insolvenzgericht die Existenz der schuldnerischen Zahlungsverweigerung für überwiegend wahrscheinlich hält.

Bevor das Insolvenzgericht dem Insolvenzantrag des Gläubigers stattgibt, muss es zunächst dem Schuldner (Verbraucherinsolvenz) die Möglichkeit geben, selbst innerhalb drei Monaten einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 306 Absatz 3, 305 Absatz 3 Satz 3 InsO). Nur wenn der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, kann er auch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.

Gemäß § 13 Absatz 2 InsO ist eine Rücknahme des Insolvenzantrags möglich, bis der Beschluss über die Verfahrenseröffnung ergangen ist oder der Eröffnungsantrag vom Insolvenzgericht rechtskräftig abgewiesen wurde.

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