Privatinsolvenz bei Beamten

Beamte haben durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis gegenüber ihrem Dienstherrn (z. B. Bund, Land, andere staatliche Institutionen) auf weitreichende Pflichten zu achten. Sie stehen daher auch im Privatleben unter Beobachtung und es wird vorausgesetzt, dass sie in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben.

Bei Banken und Kreditinstituten erhalten Beamte aufgrund ihrer sicheren Laufbahn und des unkündbaren Dienstverhältnisses häufig günstige Kreditkonditionen und spezielle Beamtendarlehen. Das hat für einen Beatmen nicht nur Vorteile: Er kann sich z.B. bei der privaten Baufinanzierung schnell verschätzen und finanziell übernehmen.

Auch Schicksalsschläge wie Krankheit oder Scheidung können dazu führen, dass die Kreditraten nicht zurückgezahlt werden können und eine Überschuldung droht. Ein Insolvenzverfahren ist auch in einem Beamtenverhältnis kein Kündigungsgrund.

Ebenso ist im Falle einer Verbraucherinsolvenz nicht mit disziplinarrechtlichen Folgen (dienst- oder arbeitsrechtliche Sanktionen) zu rechnen, es sei denn, man befindet sich in einer gehobenen Position oder ist in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig. Denn hier besteht oftmals die Sorge der Bestechlichkeit aufgrund der drückenden Schuldenlast.

Allerdings bewertet der Staat die Ordnung der Schuldenverhältnisse bei Beamten auch durchaus positiv. Durch das regelmäßige Einkommen fällt es Beamten i.d.R. einfacher, eine Einigung über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Gläubigern zu erzielen und so eine Privatinsolvenz zu vermeiden.

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